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Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sind zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung verpflichtet. Dazu zählen insbesondere die lückenlose Dokumentation sowie die Einhaltung aller Vorgaben zur getrennten Sammlung, sicheren Lagerung und fachgerechten Behandlung. Welche Maßnahmen in den einzelnen Phasen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Abfallart und ihren jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmalen ab. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Grundsätze für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit gefährlichen Abfällen im Unternehmen.

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